Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Geltungsbereich

Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen schriftlich vereinbart werden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Kunde bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Eigene Einkaufs- oder sonstigeVertragsbedingungen des Kunden werden von uns nicht anerkannt und wird die Bestellung nur unter Zugrundelegung unter den Bedingungen der vorliegenden Geschäftsbedingungen angenommen. Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zu Grunde liegen, gelten die Bestimmungen des KSchG, soweit nicht zulässigerweise andere Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Kostenvoranschläge

Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Auftragsänderungen bzw. Zusatzaufträge können zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden. Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

3. Zustandekommen des Vertrages; Belehrung gemäß § 3 KScHG

Belehrung gemäß § 3 KScHG Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Ein Verbraucher kann dann vom Vertrag oder vom Vertragsantrag zurücktreten, wenn er seine Vertragserklärung weder in dem vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räume noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benutzten Stand abgegeben hat; der Kunde nicht selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Vertragsschließung angebahnt hat; und dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechung vorangegangen ist. Der Rücktritt kann bis zum Zustandekommen oder bis 1 Woche danach schriftlich erklärt werden.

4. Stornogebühren

Unbeschadet der Geltendmachung darüber hinaus gehender Schadenersatzansprüche ist unser Unternehmen im Fall eines Stornos berechtigt, eine Stornogebührt iHv 20% des Nettoauftragwertes, bei Sonderanfertigungen 30% zu verlangen.

5. Preise / Zahlung

Unsere Preise laut den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote ob schriftlich oder mündlich gelten freibleibend und verstehen sich Netto exklusive Mehrwertsteuer; sie beruhen auf gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne. Liegen zwischen Preisbekanntgabe und Lieferausführung mehr als zwei Monate bzw. besteht ein Rahmenvertrag für fortlaufende Liefer- bzw. Bearbeitungstätigkeit und ändern sich in diesem Zeitraum diese Preise, so ist das Unternehmen berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen. Gelegte Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen zur Zahlung fällig. Allfällige Skontovereinbarungen entnehmen Sie den jeweiligen gelten Rechnungen. Die Zahlung hat grundsätzlich netto Kassa ohne Abzug zzgl. gesondert auszuwerfender Umsatzsteuer zu erfolgen; Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Zahlungen haben erst mit Zugang bzw. Gutschrift am Konto des Unternehmers schuldbefreiende Wirkung. Bei – auch unverschuldetem – Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch 8% über dem jeweils in Geltung stehenden Basiszinssatz p.a. berechnet. Alle Zahlungen werden auf die jeweils älteste Forderung verrechnet. Bei Zahlungsverzug bzw. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners bzw. Abweisung mangels kostendeckendem Vermögen werden mit Verzugseintritt auch alle anderen noch offenen Forderungen zur Zahlung fällig.

6. Mahn- und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges die entstandenen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern das Unternehmen das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 25,00 sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag iHv. € 50,00 zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten des Unternehmens anfallen, unabhängig vom Verschulden am

7. Lieferung und Montage

Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Bei Lieferverzug hat die vom Kunden zu setzende Nachfrist mindestens 2 Wochen zu betragen. Durch Lieferverzug verursachte Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, das Unternehmen trifft am Leistungsverzug zumindest grobes Verschulden. Der Kunde ist verpflichtet Teillieferungen anzunehmen. Die Rechtsfolgen des

Annahmeverzuges gelten auch im Falle von Teillieferungen. Verzögerungen am Baufortschritt, die von unserem Unternehmen nicht beeinflussbar sind und die Arbeits- bzw. Montageausführungen verzögern, heben etwaige Pönalforderungen zur Gänze auf. Dies gilt auch für die Fertigstellungstermine. Unser Unternehmen behält sich in diesem Fall vor, diesbezügliche Kostenerhöhungen in Rechnung zu stellen bzw. die Fertigstellungstermine nach eigenen Möglichkeiten neu einzuplanen. Dem Unternehmen steht es frei nach Notwendigkeit Subfirmen zu beschäftigen.

8. Mitwirkungspflicht des Kunden

Zur Leistungsausführung ist das Unternehmen erst dann verpflichtet, sobald der Kunde allen seinen Verpflichtungen die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Dies beinhaltet insbesondere das Beistellen des erforderlichen Licht- und Kraftstroms, Leistung sämtlicher notwendiger Vorarbeiten. Der Tischler ist nicht berechtigt, Arbeiten vorzunehmen, die über seinen Gewerberechtsumfang hinausgehen. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, so wird unser Unternehmen den Kunden davon verständigen und um entsprechende Weisung ersuchen. Die dadurch auflaufenden Kosten treffen den Kunden. Langt die Weisung nicht bzw. nicht binnen angemessener Frist ein, treffen den Kunden die Verzugsfolgen.

9. Gewährleistung

Wenn nicht innerhalb von 8 Tagen nach Montageende (gleichbedeutend mit Abreise der Monteure) allfällige Mängel in schriftlicher Form gerügt werden oder die vom Mangel betroffenen Teile von jemand anderem als unserem Unternehmen verändert worden sind , so sind die Ansprüche des Kunden aus der Gewährleistung erloschen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate für bewegliche Sachen und 18 Monate für unbewegliche ab Beendigung der Montagearbeiten. Das Vorliegen eines Mangels ist stets vom Kunden nachzuweisen; die gesetzliche Vermutung des § 924 ABGB wird einvernehmlich ausgeschlossen. Der Unternehmer hat die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch. Termine für Austausch und Verbesserung sind je nach Einzelfall festzulegen. Scheitern der Austausch oder Verbesserung aus Gründen, die vom Unternehmer nicht zu vertreten sind bzw. erschwert der Kunde durch eigenmächtiges Handeln, Verbesserung und Austausch, so ist für jeden weiteren Verbesserungsversuch vom Kunden angemessenes Entgelt zu leisten. Ausschließlich anerkannte Mängel berechtigen bis zu deren Behebung zur Zurückhaltung eines angemessenen Teils der entsprechenden Position (je nach Mängelumfang), höchstens jedoch im Ausmaß von 5% der Nettoauftragssumme.

10. Schadenersatz und Haftung

Für Schäden jeder Art, einschließlich der Schäden, die aus Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, aus deliktischen Handlungen oder Unterlassungen und aus Mängel haftet das Unternehmen nur, so weit sie solche Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet hat. Dies ist vom Geschädigten zu beweisen. Jeder darüber hinausgehende Anspruch auf Ersatz von Schaden ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen ist ausgeschlossen.

11. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten und montierten Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum unseres Unternehmens. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden ist unser Unternehmen berechtigt, die im Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass die als Vertragsrücktritt gilt.

12. Erfüllungsort, Gerichtstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmers. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Anzuwenden ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechtes.

13. Sonstiges

Zusagen durch unsere Mitarbeiter bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch die Unternehmensleitung. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen udgl. stets das geistige Eigentum des Unternehmers und erhält der Kunde daran keine wie immer gearteten Nutzungs- oder Verwertungsrechte. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bis zur vollständigen Erfüllung des Vertragsverhältnisses bekannt zu geben, widrigenfalls die Erklärungen auch dann als zugegangen gelten, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Bei Verwendung ohne Zustimmung ist der Unternehmer zur Geltendmachung einer Abstandsgebühr von mindestens 25 % der Voranschlagssumme berechtigt. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Forderungen gegen uns dürfen mangels ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht abgetreten werden. Änderungen und Ergänzungen der AGB`s bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Bei Nichtigkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.